Wirkt sich die Corona-Krise auf Anwälte und Kanzleien aus?
Das Coronavirus sorgte derzeit dafür, dass die Welt den Atem anhält. Viele stehen vor Existenzängsten, gerade wirtschaftlich. In unserem Blogbeitrag wollen wir uns näher mit dem Anwaltsberuf und natürlich auch dem Kanzleimarketing während der Corona-Epidemie beschäftigen. Grundsätzlich soll es in diesem Artikel darum gehen, welche Möglichkeiten Anwälte und ihre Kanzleien jetzt haben.
Während die Lebensmittelindustrie im Moment wohl eher satte Gewinne einfährt, gehört unter anderem die Tourismus-Branche zu den großen wirtschaftlichen Verlierern der Corona-Krise. Seit Wochen spüren Unternehmen die Folgen der Krise – eine sinkende Nachfrage und fehlende Aufträge sind weit verbreitet. Doch wie sieht es eigentlich bei den Rechtsanwälten aus?
Inhaltsverzeichnis
- Die Auftragslage der Anwälte in der Corona-Krise
- Ausgangssperre: Der Gang zur Kanzlei für Anwalt und Mandanten
- Gerichtstermine trotz Ausgangssperre?
- Kanzleiorganisation für den Fall der Fälle
- Was tun bei Quarantäne oder Kanzleischließung?
- Gibt es staatliche Hilfen bei Corona für Anwälte und Kanzleien?
- Kanzleimarketing in der Corona-Krise
Die Auftragslage der Anwälte in der Corona-Krise
Gerade zu Beginn der Corona-Krise konnten unsere Kunden vorübergehende Einbüßen in der Akquise von Mandanten spüren. Grundsätzlich arbeitet die Justiz jedoch weiter und auch wenn der ein oder andere Fall derzeit etwas langwieriger bearbeitet wird – aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Mittlerweile hören wir jedoch von zahlreichen Anwälten, dass die Mandantenakquise durchaus wieder an Fahrt genommen hat.
Ein Rechtsanwalt wird immer benötigt und so makaber wie das jetzt klingen mag, gibt es Tote, wird es auch Erben und viele ungeregelte Erbschaften geben und somit auch Arbeit für den Anwalt im Erbrecht. Die derzeitige wirtschaftliche Lage könnte einen regelrechten „Boom“ für Arbeitsrechtsanwälte auslösen, das Reiserecht ist ebenso derzeit stark gefragt und auch das Inkassorecht sowie das Insolvenzrecht wird wohl stark bemüht werden. Chancen für neue Mandate gibt es hier genug. Ein Kunde von uns, der schwerpunktmäßig im Familienrecht ansässig ist, scherzte erst kürzlich am Telefon, dass die Ausgangsbeschränkungen wohl wieder viele Scheidungsfälle verursachen wird. Aus Spaß kann hier durchaus Ernst werden…
Als Online-Marketing-Agentur für Kanzleimarketing müssen wir das jetzt an dieser Stelle bereits sagen … jetzt am Marketing zu sparen, wäre also ein großer Fehler. Das ist durchaus ernst von uns gemeint. Mehr dazu in unserem Kapitel: Zeit für neue Ideen im Kanzleimarketing.
Grundsätzlich lässt sich also zur Auftragslage für Rechtsanwälte und Kanzleien sagen: Der Mensch muss essen, trinken und klagen.
Der Gang zur Kanzlei für Anwalt und Mandanten
Derzeit (Stand [aenderungsdatum]) ist der Weg zur Arbeit und Ausübung des Berufs überall möglich. So dürfen auch Anwälte problemlos zu ihrem Arbeitsplatz.
Anders sieht es jedoch bei Mandanten aus. Hier ist der Weg nicht überall möglich – je nach Bundesland und dortiger Regelung. Oftmals ist hierbei der Termin in der Kanzlei nur gerechtfertigt, wenn er dringend, unaufschiebbar und nachweislich erforderlich ist.
Dürfen Gerichtstermine stattfinden?
Gerichtsprozesse finden nach wie vor statt, obwohl soziale Kontakte minimiert werden sollen. Im Anwaltsblatt gibt Prof. Dr. Dr. h.c. Hanns Prütting Auskunft darüber, dass Anwälte nach der Zivilprozessordnung rechtzeitig Fristen verlängern und Termine verlegen sollen. Den Artikel kann man hier nachlesen: Zivilprozess - Anwaltliche Arbeit in der Corona-Katastrophe.
Kanzleiorganisation in Krisenzeiten
Durch die Corona-Krise kann es schnell zu einer Infizierung, Quarantäne oder sogar Kanzleischließung kommen. Neben einer Vertreterbestellung, auf die wir im nächsten Punkt weiter eingehen, sollte die Kanzlei bereits in der Organisation Vorkehrungen treffen. Ziel dabei ist, den Kanzleialltag auch von außen bestmöglich bewerkstelligen zu können. Unsere Tipps hierbei:
- Externe Zugriffsmöglichkeiten auf Fristenkalender, Buchhaltung und E-Mail-Postfächer
- Vorab-Regelung, wer sich im Fall der Fälle täglich um Posteingang und Faxeingang kümmert
- Technische Ausstattung täglich mit nach Hause nehmen
- Weiterleitung von Anrufen auf Mobiltelefone
- Regelung, wer wen im Notfall vertreten kann
- Online-Besprechungsmöglichkeiten einrichten
Sollten Sie hierbei technische Unterstützung benötigen, können Sie sich gerne an uns wenden.
Was tun bei Quarantäne oder Kanzleischließung?
Selbstverständlich kann es auch den Anwalt und die Anwältin und sogar die gesamte Sozietät treffen. Betrifft eine Quarantäne alle Mitarbeiter, ist klar, dass dies faktisch erst einmal zu einer Schließung der Anwaltskanzlei führt.
Wenn ein ordnungsgemäßer und gefahrloser Betrieb durch bestätigte Krankheitsfälle in der Kanzlei nicht mehr möglich ist, muss die Kanzlei selbst vorübergehend schließen. Diese Entscheidung entspricht der Fürsorge des Kanzleiinhabers als Arbeitgeber.
Doch was ist zu tun, wenn die Kanzlei Ihre Tätigkeit nicht weiter verrichten kann? Hierbei sollte nach § 53 BRAO eine Vertreterbestellung erfolgen. Somit ist die Kanzleiorganisation sowie auch die Vermeidung möglicher Haftungsfälle gesichert. Gemäß § 53 Absatz 1 Nr. 1 BRAO besteht die Verpflichtung, dass für eine Vertretung gesorgt werden muss, wenn ein Anwalt oder eine Anwältin länger als eine Woche an der Berufsausübung gehindert ist.
Sicherlich kann der Anwalt auch viele Tätigkeiten von zuhause oder der Quarantäne aus organisieren und regeln. Doch auch hierbei muss der § 53 Abs. 1 Nr. 2 BRAO bedacht werden, dass für eine Vertretung gesorgt sein muss, wenn sich der Anwalt oder die Anwältin länger als eine Woche von ihrer Kanzlei entfernt.
Vertretung bezüglich beA: Auf was ist zu achten?
Der Vertreter muss selbstverständlich für die Dauer der Vertretung einen Überblick bekommen. Der Deutsche Anwaltsverein hat hierbei eine Schritt-für-Schritt-Anleitung als Video zur Verfügung gestellt:
Gibt es staatliche Hilfen bei Corona für Anwälte und Kanzleien?
Als Angestellter in einer Kanzlei erhält man bei Erkrankung selbstverständlich sechs Wochen lange das Gehalt vom Arbeitnehmer und kann anschließend Krankengeld beziehen. Bei Mitarbeitern, die ohne Erkrankung in Quarantäne sind, wird eine Entschädigung nach dem IFSG ausgezahlt. Dies zahlt ebenso die ersten sechs Wochen die Anwaltskanzlei aus.
Für selbstständige Rechtsanwälte gibt es ebenso staatliche Hilfen, wie für jede Berufssparte. Bei einer Existenzgefährdung kann der Anwalt einen Antrag auf Mehraufwendungen einreichen. Die Höhe dieser Entschädigungszahlung hat eine Höchstgrenze und ist abhängig von den jeweiligen Konditionen.
Das Kurzarbeitergeld wird von sehr vielen Unternehmen für ihre Arbeitnehmer in Anspruch genommen. Auch Anwaltskanzleien können für ihre sozialversicherungspflichtigen Angestellten dieses beantragen.
Viele weitere Informationen zu Hilfen für den Rechtsanwalt und die Kanzlei während der Corona-Epidemie findet man hier: Coronakrise in der Anwaltskanzlei FAQ.
Kanzleimarketing in der Corona-Krise
Auch wenn der weitere Verlauf der Corona-Epidemie sowie der weiteren Maßnahmen dagegen noch nicht bekannt ist, dreht sich die Welt weiter. Sicherlich können harte wirtschaftliche Zeiten auf uns zukommen und viele entschließen sich im Anbetracht dessen zu Einsparmaßnahmen, was nicht zuletzt auch die Marketingabteilung oder externe Agenturen trifft. Doch sollte der Anwalt jetzt im Kanzleimarketing sparen?
SEO-Projekte weiterführen oder aufnehmen?
Die Suchmaschinenoptimierung ist ein langfristiger Prozess, der sich – wenn richtig umgesetzt – stark bezahlt macht. Jeder SEO-Experte wird uns beipflichten, dass die Vernachlässigung angefangener Projekte aufgrund der momentanen Situation nicht zu empfehlen ist. Der Google-Algorithmus dreht weiter seine Runden durch das weltweite Netz und was er jetzt nicht crawlt wird auch in Zukunft nicht ranken. Kontinuität zahlt sich in der Suchmaschinenoptimierung bekanntermaßen aus. Eine Unterbrechung von angefangenen SEO-Maßnahmen wird sich am Ende rächen.
Ob jetzt die Zeit dafür ist, SEO-Projekte anzustoßen, steht natürlich auf einem anderen Blatt Papier. Wie bereits erwähnt, ist die Suchmaschinenoptimierung ein längerfristiger Prozess und nicht die Marketingstrategie für eine kurzfristige Mandantenakquise. Rücklagen müssen also hierbei vorhanden sein, wenn man auf organische Weise die Leiter der Suchmaschine hochklettern will.
Neue Ideen im Kanzleimarketing
Mittlerweile haben wir bereits mehrere Projekte von Kunden umgesetzt, die sich kurzfristig dazu entschlossen haben, die derzeitige Situation für sich zunutze zu machen – allesamt durchaus mit Erfolg. Die Corona-Krise hat einen Rattenschwanz – Reisen müssen storniert werden, Arbeitsplätze gehen verloren und gegen behördliche Bescheide wird vorgegangen, um nur einige Beispiele zu nennen. Rechtliche Beratungs- und Vertretungsgesuche sind also genügend vorhanden. Warum sich nicht jetzt mit einer gezielten Landing Page samt Google-Ads-Kampagne in Szene setzen? Die Anfragen in Suchmaschinen sind jedenfalls zu Genüge vorhanden.
Sie brauchen einen Partner mit Know-how im Kanzleimarketing?
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