Die mobilen Internetnutzer, die mit Smartphone oder Tablet im weltweiten Netz unterwegs sind, steigen seit Jahren an. Die richtige Darstellung der eigenen Kanzleiseite auf Smartphones durch ein Responsive Design ist also bereits seit einiger Zeit essenziell wichtig. Egal ob in den USA, in Frankreich, China, Russland oder Deutschland – es werden mehr Suchanfragen über Smartphones getätigt als über den klassischen Desktop. So spricht man bereits seit Jahren bei der Suchmaschinenoptimierung von Mobile First und Google stellt das Crawling ab September 2020 nun komplett auf eine Mobile-First-Indexierung um. Was das genau für Ihre online Mandantenakquise bedeutet, erfahren Sie in diesem Blogartikel.

Wie man kürzlich erfahren konnte (siehe: Google stellt vollständig auf Mobile First-Indexierung um), stellt Google den kompletten Suchalgorithmus um. Während bislang zwar der Fokus immer mehr weg vom Desktop und hin zum Mobile-Crawler gelegt wurde, werden in wenigen Monaten lediglich Inhalte von Google berücksichtigt, die auch auf Smartphones dargestellt werden. Das hat Google gestern offiziell angekündigt.



Was bedeutet Mobile First?

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Wer seine Website mit Google Analytics, Matomo (ehemals Piwik) oder anderen Webanalytik-Tools auswertet, der wird schnell erkennen, dass bedeutend mehr Nutzer mit einem mobilen Endgerät auf die Seite kommen als mit dem klassischen Desktop-PC. Diesen Trend kann man bereits seit Jahren beobachten. So werden Webseiten von allen kompetenten Webdesignern nach dem Mobile First Prinzip konzipiert. Die Darstellungen der Inhalte auf mobilen Endgeräten wie Smartphone oder Tablet bekommen also eine höhere Priorität als die der Desktop-Darstellung.

Webentwicklung und Webdesign ohne die Berücksichtigung des Mobile-First-Konzepts ist von daher rückständig. Auch in der Suchmaschinenoptimierung (SEO) weiß man dies bereits stark zu berücksichtigen.

Welche Auswirkungen hat die Mobile-First-Umstellung auf eine Anwaltsseite?

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Die nun im September 2020 vollständige Umstellung des Google Crawling auf Mobile First hat natürlich Auswirkungen. Bislang war es so, dass eine Webseite, die auf mobilen Geräten nicht oder nur schlecht dargestellt wird, zwar mit einem schlechteren Ranking gestraft wurde, jedoch trotzdem von Google gecrawlt, also registriert wurde. Der Google-Bot wird sich Webseiten zukünftig nur noch als Smartphone-Nutzer ansehen. Wird also ein Inhalt für Displays mit etwa 4 Zoll oder einer ungefähren Auflösung von 800x480 Pixel nicht angezeigt, so wird er in ein paar Monaten von Google konsequent ignoriert. Derlei Inhalte werden also zukünftig nicht mehr bei Google gefunden.

Google sagte selbst aus, dass sie rund 70 Prozent aller Webseiten bereits automatisch auf die Mobile-First-Indexierung umgestellt haben. Dies liegt daran, da der Google-Bot automatisch feststellte, dass diese Webseiten bereits alle dafür erforderlichen Standards erfüllen. Etwa 30 Prozent der verfügbaren Seiten im Internet, was viele Millionen Seiten entspricht, erfüllen jedoch die Erwartungen noch nicht. Fällt die Seite Ihrer Kanzlei darunter, so wird sie über kurz oder lang aus Google verschwinden.

Wie stelle ich fest, ob meine Webseite die Mobile-First-Standards erfüllt?

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Die Google Search Console hilft hier weiter. Hier kann man auch feststellen, ob man bereits auf das Mobile-First-Crawling umgestellt wurde. Unter dem Menüpunkt „Nutzerfreundlichkeit auf Mobilgeräten“ erkennt man schnell und einfach ob die einzelnen Seiten den Mobile-First-Standards von Google entsprechen, oder ob es Fehler gibt, die unbedingt behoben werden müssen.

Crawling Mobile Google Screenshot

Screenshot: Google Search Console – Nutzerfreundlichkeit auf Mobilgeräten

Die Suchmaschine Google hat außerdem ein Dokument bereitgestellt, was es alles zu beachten gilt: Best-Practise-Dokument.

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Nützt eine Progressive Web App?

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Eine Progressive Web App (PWA) hat eindeutig Vorteile, jedoch hat sich diese App-Art noch nicht wirklich durchgesetzt. In diesem speziellen Fall nützt die PWA durchaus, da sie dem Mobile-First-Ansatz entsprechen und von Google auch indexiert werden.

Zur Erklärung: Bei PWA handelt es sich um eine Webseite, die App-ähnliche Eigenschaften aufweist. Sie läuft über den normalen Browser und soll das Beste aus Web und App verbinden, so zumindest die Idee dahinter. Neben App-Funktionen wie etwa Push-Nachrichten liegt der Fokus bei PWA auf einer optimalen Nutzerfreundlichkeit und Bedienung von Webseiten auf Smartphones.

Empfehlenswert im Hinblick auf Mobile-First ist jedoch nur eine Art…

Die richtige Wahl: Responsive Design für den Anwalt

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Die digitale Welt ist schnelllebig, keine Frage. Man kann sich dessen verweigern und auf seinem Stand stehen bleiben oder man entwickelt sich und sein online Marketing mit den digitalen Errungenschaften synchron. Man braucht wohl nicht gesondert erwähnen, was sinnvoller für eine online Mandantenakquise ist.

Viele Webseiten, auch von Anwälten und Kanzleien sind noch nicht für Smartphones oder Tablets entwickelt. Manche haben auch getrennte URLs für eine Desktop- und eine Mobil-Version der eigenen Webpräsenz, was jedoch ebenso wenig zielführend ist. Diese Wege führen zwangsläufig zu Problemen und einer schlechten Performance.

Die ideale Darstellung einer Webseite im Jahr 2020 kann nur durch ein Responsive Design gegeben sein. Alles andere sind Wege, die nicht beschritten werden sollten, wenn man Nutzerfreundlichkeit und Auffindbarkeit als Ziel des Netzauftrittes verfolgt. Jedem Anwalt und jeder Kanzlei ist daher dringend empfohlen, seine Webseite oder Homepage dahingehend zu konzipieren, wenn das noch nicht der Fall sein sollte. Es ist noch ein knappes halbes Jahr Zeit, bevor Google vollständig auf die Mobile-First-Indexierung umstellt. Nutzen Sie das nun als letzte Möglichkeit ihre Webseite modern umzugestalten.

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