Nach wie vor ist es so, dass ein guter Rechtsanwalt gerne weiterempfohlen wird. Ganz nach dem Motto: „Hey, kennst du einen guten Anwalt“ ist die Weiterempfehlung wohl eine oft grundlegende Art der Mandantenakquise eines Rechtsanwalts oder einer Rechtsanwältin. Die persönliche Mundpropaganda ist ein gutes Instrument und eine gute Methode der Mandantengewinnung und in gewissen Kreisen sowie in regionalen oder lokalen Strukturen auch unschlagbar. Das Internet bietet die Möglichkeit, Rezensionen zu sammeln und diese jedem immer zugänglich zu machen. Eine Chance, die auch Sie nutzen sollten!
INHALTSVERZEICHNIS
- Empfehlungsmarketing für Anwälte – online und offline
- Wirken sich Bewertungen im Internet auf die Mandantenakquise aus?
- Welche Bewertungs-Plattformen sind für Anwälte sinnvoll?
- Wie beeinflusse ich meine Bewertungen bei Google und Co.?
- Wie kann ich auf negative Bewertungen reagieren?
- Was kann ich bei Fake-Bewertungen tun?
Empfehlungsmarketing – online und offline
Online oder offline – welches Empfehlungsmarketing bringt mehr?
Pauschal gibt es darauf keine Antwort. Das liegt wohl vor allem daran, in welchem Bereich man als Rechtsanwalt tätig ist. Solange die Rezensionen positiv ausfallen, kann beides nicht schaden. Grundlegend gilt, dass Bewertungen im Internet immer mehr an Bedeutung gewinnen. Mit den gelben Sternen kann man einen Vertrauensvorschuss beim Interessenten erzielen, der nicht selten zur Kontaktaufnahme und zur Mandatierung führt. Empfehlungsmarketing kann somit online wie offline zum Erfolg führen und sollte von einer Anwaltskanzlei genutzt werden.
Wirken sich Bewertungen im Internet auf die Mandantenakquise aus?
Wie sich Online-Bewertungen auf die Akquise von Mandanten auswirken kann:
Immer wieder bemerken wir, dass die Bedeutung von online Bewertungen von vielen Anwälten unterschätzt wird. In der Regel ist es so, dass der Suchende sich hierbei auch Zeit nimmt und sich genau darüber informiert, welchen Anwalt er für sein juristisches Problem zur Seite holt. Man kann dies mit dem Kaufverhalten im online Shopping vergleichen. Wer bei Amazon oder Ebay einen Artikel kauft, vergleicht nicht selten die hinterlegten Kundenbewertungen und legt darauf sein Kaufverhalten aus. Gibt es einen Artikel von verschiedenen Anbietern, so wird der Kunde regelmäßig bei dem Anbieter mit der höheren und besseren Bewertung bestellen.
Also ja, Bewertungen, egal ob bei Google, Anwalt.de oder sonstigen Plattformen, wirken sich auf die Akquise von Neumandaten aus. Gute Bewertungen und eine hohe Anzahl an Sternen sorgen für Vertrauen. Schlechte Bewertungen sowie keine oder wenige Bewertungen für misstrauen. Der interessierte Nutzer wird bei einer direkten Gegenüberstellung auf den Anwalt mit den meisten Sternen klicken und Rechtsanwälte mit wenig oder gar keine Sterne eher meiden.
Welche Bewertungsportale sind für Anwälte sinnvoll?
Die besten Bewertungsportale für Rechtsanwälte und Kanzleien:
Plattformen für online Empfehlungen gibt es im Internet mittlerweile wie Sand am Meer. Aus unserer Erfahrung heraus haben sich folgende Anbieter bewiesen, sodass wir diese auch ruhigen Gewissens weiterempfehlen können.
Bewertungsportal bei Anwalt.de
Der Marktführer unter den Vergleichsportalen für Rechtsanwälte in Deutschland ist anwalt.de. Neben einer eignen Vorstellung und der Möglichkeit, Rechtstipps zu verfassen, die nicht selten bei Google gute Rankings erzielen, eignet sich die Plattform gerade auch für das eigene Empfehlungsmarketing.
Schnell und einfach können hier Mandanten nach einer Vertretung eine kurze Rückmeldung hinterlassen und das praktische Sternensystem nutzen. Neben der Rezension an sich muss der Nutzer seinen Vor- und Nachnamen (öffentlich sichtbar sind nur die Initialen) sowie eine E-Mail-Adresse hinterlassen. Anschließend muss die Bewertung durch eine E-Mail bestätigt werden.
Als Marktführer lässt sich anwalt.de den Service auch gut bezahlen. 59,90 Euro monatlich (Stand 01.01.2021) kostet ein persönliches Profil, welches anschließend sämtliche angebotenen Leistungen abrufen kann.
Bewertungen bei Google My Business
Deutlich günstiger ist die kostenlose Möglichkeit über ein Google My Business Profil. Allgemein sollte ein solcher Account von jedem Rechtsanwalt genutzt werden, da man hier mit wenig Aufwand viele Kontaktanfragen erhalten kann. Damit eine Bewertung abgegeben werden kann, benötigt man ein Google-Konto, was jedoch die meisten Internetnutzer vorweisen können.
Bewertungsplattform ProvenExpert
Als reine Bewertungsplattform können wir ProvenExpert empfehlen. Hier kann man nicht nur Bewertungen sammeln, sondern auch Bewertungen aus anderen Plattformen wie zum Beispiel 11880, 123recht.net und vielen anderen eingliedern. Ab einem Plus-Account erhält man zudem ein Rich Snippet für die eigene Website, um Sterne in den organischen Google-Suchergebnissen anzeigen lassen zu können.
Auch hier muss man jedoch für den Service bezahlen. Für einen Rechtsanwalt reicht in der Regel ein BASIC-Account für 24,90 Euro monatlich (Stand 01.01.2021).
Wie online Empfehlungsmarketing für Rechtsanwälte funktioniert
Tipps für den Rechtsanwalt, um mit online Bewertungen erfolgreich zu sein.
Wie bekomme ich Bewertungen bei Google und Co.?
Online Empfehlungsmarketing – was der Anwalt tun kann:
Sie haben eine Rechtsberatung oder einen juristischen Streit gut abgeschlossen? Gerade dann, wenn die Freude des Mandanten über die gute anwaltliche Leistung am größten ist, sollten Sie ihn darum bitten. Erstellen Sie sich zum Beispiel eine E-Mail-Vorlage, in welcher Sie sich für die Mandatierung bedanken und unaufdringlich darum bitten, Sie weiterzuempfehlen. Zum Schluss noch eine kleine Anleitung, wo und wie der Mandant die Referenz hinterlassen kann und jedes Mal, wenn Sie sich sicher sind, dass die Bewertung positiv ausfallen wird, schicken Sie diese raus. Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass hierbei recht schnell eine ordentliche Anzahl an erstklassigen Bewertungen entstehen, die anschließend der Akquisition von Neumandaten voranträgt.
Erklärungsbeispiel:
So bewerten Sie mich bei Google My Business in 3 einfachen Schritten
- Klicken Sie auf folgenden Link: https://www.google.com/maps/place/meine-kanzlei...
- Loggen Sie sich in Ihr Google-Konto ein
- Sterne vergeben, kurze Nachricht hinterlassen und Bewertung abschicken
Bewertungen immer im Blick behalten!
Wichtig ist, den Überblick bei Bewertungen nicht zu verlieren. Auch wenn zum Beispiel Google stetig daran arbeitet, Fake-Bewertungen bestmöglich zu vermeiden, sind diese im Internet keine Seltenheit. Sicherlich werden die meisten Fake-Bewertungen eigens für die positive Darstellung veranlasst sein, doch auch Neider oder unfaire Mitbewerber können zu solchen Mitteln greifen, um das Gesamtbild Ihrer Kanzlei negativ zu beeinflussen. Die meisten Portale bieten an, dass man bei einer neuen Bewertung automatisch via E-Mail benachrichtigt wird. Nutzen Sie diese Möglichkeit, dass Sie immer einen Überblick behalten.
Wie kann man auf negative Bewertungen reagieren?
Was man bei negativen Online-Referenzen tun kann:
Nicht jedem kann man immer alles Recht machen und gerade vor Gericht beeinflusst nicht nur der Verteidiger das Urteil. Negative Bewertungen von unzufriedenen Mandanten können also durchaus vorkommen – ob diese gerechtfertigt sind oder nicht. Wichtig hierbei ist, erst einmal Ruhe zu bewahren und anschließend souverän darauf zu reagieren.
Die negative Bewertung einfach zu ignorieren, ist der falsche Weg. Dank einer Funktion der meisten Bewertungsportale können einzelne Referenzen von Ihnen kommentiert werden. Diese sinnvolle Option sollte auch genutzt werden.
Auf konstruktive Kritik Stellung beziehen
Nehmen Sie sich Zeit, den Kommentar zur Bewertung zu lesen und die Anschuldigungen zu prüfen. Auf die Kritik können Sie anschließend sachlich eingehen, was wiederum souverän auf Interessenten wirken kann. Zeigen Sie Verständnis für den Unmut, bedanken Sie sich für die konstruktive Kritik und gehen Sie kurz darauf ein.
Als kleines Beispiel für einen Strafverteidiger: Ihren Unmut und Ihre Kritik verstehe ich im Anbetracht der Verurteilung. Leider waren die Beweise so erdrückend, dass ein Freispruch niemals möglich gewesen wäre. Ich wünsche Ihnen trotzdem alles Gute auf Ihrem weiteren Lebensweg.
Auf schlechte Bewertungen ohne Inhalt reagieren
Es gibt auch Bewertungen, bei welchen kein Inhalt oder keine klaren Kritikpunkte hinterlassen wurden. Auch hier sollte jedoch geantwortet werden, damit diese Bewertung nicht für sich alleinsteht. Hier sollte man um eine detaillierte Schilderung des Problems bitten und auch Kontaktmöglichkeiten anbieten.
Als kleines Beispiel: Ich bedauere sehr, dass Sie anscheinend mit meiner Rechtsberatung nicht zufrieden waren. Leider haben Sie nicht dargelegt, was dieser Unzufriedenheit zugrunde liegt. Vielleicht können wir vorhandene Probleme lösen, wenn Sie mir konkrete Kritikpunkte nennen. Gerne stehe ich Ihnen unter meiner E-Mail-Adresse … zur Verfügung.
Hier ein Beispiel, wie Rezensionen verschiedener Plattformen auf einer Kanzleiseite dargestellt werden können.
Was kann ich bei Fake-Bewertungen tun?
Stehen lassen oder Löschung beantragen – was ist bei Fake-Bewertungen sinnvoll:
Bei allen Bewertungsplattformen kann man Fake-Bewertungen melden und eine Löschung beantragen, was man auch nutzen sollte. Grundsätzlich sind die Plattformen dazu angehalten, die Rechtmäßigkeit anschließend zu überprüfen, was meist durch die Kontaktaufnahme mit dem Nutzer geschieht. Kann dieser keine Mandatierung nachweisen oder meldet sich erst gar nicht, muss die Bewertung gelöscht werden.
Fazit: Gutes online Empfehlungsmarketing bewährt sich!
Bewertungsportale dürfen bei einem modernen und effizienten Kanzleimarketing nicht fehlen. Wichtig dabei ist, dass man selbst aktiv wird und nach einer guten Vertretungs- oder Beratungsleistung nochmals auf den Mandanten zukommt. Hierbei helfen beispielsweise Musteranschreiben per E-Mail. Doch nicht nur auf den Portalen selbst oder bei Google machen sich die gelben Sterne gut. Bauen Sie diese prominent auf Ihre Website ein. Das schafft Trust (Vertrauen) und sorgt für Kontaktanfragen.
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