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AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Anwalt Advertising Agentur

Raphael Schäfer, Am Kirchenfeld 13, 93444 Bad Kötzting

2. Fassung vom April 2023

Download AGB (PDF-Datei)


ÜBERSICHT:

  1. Geltung
  2. Vertragsschluss und Gegenstand
  3. Leistungsänderungen
  4. Mitwirkungspflicht des Kunden
  5. Dienstleistungen Dritter
  6. Urheber-, Marken- und sonstige Schutzrechte
  7. Vergütung und Zahlungsbedingungen
  8. Haftung
  9. Vertragsdauer und Kündigung
  10. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen beim Webdesign
  11. Datenschutz
  12. Abtretung und Aufrechnung
  13. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  14. Schlussbestimmung

1. Geltung

Für die gesamte Geschäftsbeziehung (Angebote, Lieferungen und Leistungen), auch für zukünftige Geschäfte zwischen der Anwalt Advertising Agentur (nachstehend „AAA“ genannt) und dem Kunden, gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrages jeweils gültigen Fassung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, AAA hätte ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn AAA in Kenntnis entgegenstender oder abweichender Bedingungen des Vertragspartners vorbehaltlos Leistungen erbringt.

2. Vertragsschluss und Gegenstand

2.1 Die von AAA angebotenen Leistungen umfassen Dienst- und Agenturleistungen im Bereich des Online-Marketings. Hierzu gehören insbesondere Suchmaschinenmarketing (SEM), E-Mail-Marketing, Content Marketing und Webdesign.

2.2 Soweit nicht anders vereinbart, erfolgen Angebote von AAA freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung in Textform (auch per E-Mail oder Fax) oder Lieferung durch AAA zustande.

2.3 Gegenstand des Vertrags sind die in dem jeweiligen Angebot von AAA beschreibenen Leistungen. Soweit das Angebot einzelvertragliche Regelungen, insbesondere zum Leistungsinhalt, Preise oder Zahlungsbedingungen, enthält, gehen diese den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

3. Leistungsänderungen

3.1 Sofern der Kunde Änderungen der Leistungen, des Leistungsumfangs oder der Vertragsdauer wünscht, wird er eine schriftliche Anfrage (auch per E-Mail gültig) bei AAA einreichen.

3.2. AAA wird prüfen, welche Auswirkungen die gewünschten Änderungen insbesondere auf Leistungsumfang, Termine, Vertragsdauer oder Vergütung haben wird und dem Kunden die Auswirkungen ggf. in einem Änderungsangebot darlegen.

3.3 Für das Zustandekommen einer Änderungsvereinbarung gilt Ziffer 2.2 entsprechend. Änderungen werden, soweit nicht anders vereinbart, erst mit Zugang der Bestätigung durch AAA für die Zukunft wirksam.

4. Mitwirkungspflicht des Kunden

4.1Zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Leistungen durch AAA ist eine kooperative Zusammenarbeit mit dem Kunden erforderlich. Der Kunde ist deshalb verpflichtet, alle notwendigen Informationen, Unterlagen sowie etwa erforderliche Zugänge, die AAA zur reibungslosen Erbringung der Leistungen benötigt, fristgerecht bereit zu stellen.

4.2Bei der Leistung „Webdesign“ stellt der Kunde AAA alle Inhalte zur Verfügung, die auf der Website verwendet werden sollen, soweit keine anderslautende vertragliche Vereinbarung besteht. Die Bereitstellung muss in elektronischer Form geschehen. Texte sind in Word oder gängigen Textbearbeitungsformaten bereitzustellen. Bilder sind in gängigen Bildformaten (.png, .jpg, .tif, .tff, .eps) und in ausreichender Auflösung (kleine Seite mindestens 1920 px) bereitzustellen. Logos müssen als freigestellte .eps oder offene Dateien bereitgestellt werden.

4.3 Bei der Leistung „Webdesign“ verpflichtet sich der Kunde die Website nach Fertigstellung innerhalb von 5 Werktagen abzunehmen. Sollten Mängel an der Website festgestellt werden, wird AAA diese zeitnah beheben. Die erfolgreiche Beseitigung der geltend gemachten Mängel, gilt nach Bestätigung derselben durch den Kunden als Endabnahme. Eine Endabnahme liegt automatisch vor, wenn der Kunde AAA mit der endgültigen Online-Stellung beauftragt.

4.4 Der Kunde ist weiter verpflichtet, AAA unaufgefordert und unverzüglich auf Umstände hinzuweisen, die für die Erbringung der Leistungen durch AAA relevant sein können und von denen der Kunde erkennen kann, dass diese AAA unbekannt sind. Dies gilt insbesondere, wenn sich herausstellen sollte, dass einzelne Werbemaßnahmen von AAA oder beauftragten Dritten aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder wegen der Verletzung von Rechten Dritter einzustellen sind oder geändert werden müssen.

4.5 Der Kunde wird fristgerecht von AAA angeregte Änderungen auf seinen Internetseiten oder entsprechenden Diensten vornehmen, soweit dies zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Leistungen durch AAA erforderlich ist und keine berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen.

4.6 Die Pflege der Inhalte einer Internetseite (auch Impressum, Datenschutzhinweise, AGB oder Cookie-Policy) obliegt dem Kunden – eine Rechtsberatung wird von AAA nicht vorgenommen.

5. Dienstleistungen Dritter

5.1 AAA wird entsprechend der einzelvertraglichen Vereinbarung mit dem Kunden die Dienste oder Leistungen Dritter (z. B. Google, Webgo) in Anspruch nehmen oder solche Leistungen an den Kunden vermitteln.

5.2 Im Rahmen der jeweiligen Zusammenarbeit wird AAA Daten und Informationen des Kunden an den Dritten übermitteln, soweit dies zur Erreichung des Vertragszwecks geboten ist. Hierzu erklärt der Kunde bereits jetzt seine Zustimmung.

5.3 Bei der Zusammenarbeit mit Dritten können deren Allgemeine Geschäftsbedingungen und/oder einzelvertraglich geschlossene Vereinbarungen Einfluss auf das Auftragsverhältnis zwischen AAA und dem Kunden haben. Soweit sich dadurch Änderungen in den Bedingungen, im Leistungsumfang oder aufgrund vorzeitiger Beendigung der Dienstleistungen des Dritten Auswirkungen auf den Leistungsumfang durch AAA ergeben, wird AAA den Kunden hierüber so früh wie möglich benachrichtigen. Die Parteien werden dann gemeinsam eine Anpassung des Leistungsumfangs vereinbaren, die dem ursprünglichen verfolgten wirtschaftlichen Ziel beider Parteien am nächsten kommt.

5.4 Mit der Beauftragung von Besorgungshilfen bei konkret vom Kunden bezeichneten Vertragspartnern, werden die mit diesen Verträgen verbundenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Gegenstand der diesen Vertrag betreffenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von AAA.

5.5 AAA übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die Leistungen der Fremddienstleister, insbesondere Netzwerkdienstleistungen, stets unterbrechungs- und fehlerfrei sowie sicher vorhanden sind.

5.6 Soweit dies nicht ausdrücklich einzelvertraglich vereinbart wurde, hat AAA keine Verpflichtung zur Überwachung der Fremddienstleister. Insbesondere ist AAA nicht verpflichtet die Websites von Publishern auf rechtswidrige Inhalte zu prüfen und zu überwachen. Insoweit hat AAA Rechtsverstöße durch Dritte nicht zu vertreten.

6. Urheber-, Marken- und sonstige Schutzrechte

6.1 AAA ist berechtigt, soweit einzelvertraglich nichts gegensätzliches vereinbart wurde, (Kanzlei-)Namen, geschützte Markenzeichen und Logos des Kunden bei der Erbringung der Leistung insbesondere für Suchmaschinenmarketing zu verwenden.

6.2 AAA ist über dies berechtigt, den Kunden in Werbeunterlagen und auf der Website von AAA als Referenz zu nennen und hierfür ggf. ein Logo des Kunden oder Screenshots der Website des Kunden zu verwenden.

6.3 AAA behält sich das Eigentum und das Urheberrecht sowie das Recht an Inhalten, Design (Geschmacksmustern), Beschreibungen und Vorschlägen vor, die in Konzepten, Manuskripten, Quellcodes und Präsentationen egal welcher Form enthalten sind. Dies gilt auch, soweit hierfür eine Gebühr beglichen wurde.

6.4 Alle Entwürfe sowie die Umsetzung von Entwürfen als HTML-Konstrukt oder Programmcodes bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. AAA ist nicht verpflichtet, Dateien, Quelldatein oder Layouts an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computer- oder Quelldaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

Computer- oder Quelldaten, dürfen nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung geändert oder weitergegeben werden.Verstöße hiergegen berechtigen AAA zur Forderung einer im Verhältnis zur begangenen Pflichtverletzung angemessenen Konventionalstrafe sowie zur Geltendmachung des darüberhinausgehenden Schadensersatzes.

6.5 Hat AAA dem Auftraggeber Entwürfe, Reinzeichnungen, Computer- oder Quellcodes, Designs oder ähnliches zur Verfügung gestellt, dürfen diese ohne ausdrückliche Einwilligung von AAA weder im Original noch bei der Reproduktion verändert oder weitergegeben werden. Jede Nachahmung auch von Teilen ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt AAA eine Forderung einer im Verhältnis zur begangenen Pflichtverletzung angemessenen Vertragsstrafe mindestens in der Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung, sowie zur Geltendmachung des darüberhinausgehenden Schadensersaztes zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD übliche Vergütung als vereinbart.

6.6 AAA überträgt dem Auftraggeber die für den vertraglichen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte für die Dauer des Vertragsverhältnisses. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, in dem der Beauftragung zugrunde liegenden Umfang für Deutschland. Eine Ausweitung der Nutzungsrechte außerhalb deutschen Territoriums Bedarf zur Bestätigung der Schriftform. Eine Weitergabe der nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

6.7 AAA ist, soweit nicht anders vereinbart wird, berechtigt, einen Hinweis auf der Internetseite des Kunden / des vertragsgegenständlichen Projekts zu platzieren und diesen mit einem Link (follow) zur AAA-Website zu versehen. AAA hat das Recht, auf den veröffentlichten Dateien und den Vervielfältigungsstücken jeweils als Urheber oder wenisgens als Dienstleister genannt und bei informationstechnologischen Anwendungen auch verlinkt zu werden. Dabei ist die Nennung so zu integrieren, dass sie für jeden Nutzer auf jeder Seite sichtbar ist, zum Beispiel im Footer. Die Verlinkung ist so zu integrieren, dass sie die Hauptleistung des zugrundeliegenden Auftrags an AAA wörtlich nennt und auf die Präsentationsseiten innerhalb der Internetseite des Urhebers verweist. In der Nennung abschließend wird der Urheber / Dienstleister „Anwalt Advertising Agentur“ benannt und auf dessen Internetseite (https://www.anwalt-advertising.de) verwiesen. Dem Urheber steht dabei die Wahl der Nennung der Leistungen, der zu verweisenden / verlinkenden Worte, der Zielseiten und die Art des Links („follow“, „nofollow“) sowie anderer Link-Parameter zu. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung und Verlinkung in vorgenanntem Kontext berechtigt AAA zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 100 % der vereinbarten, bzw. nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD übrlichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt. Das Recht zur Nennung erlischt nicht mit Ende der Zusammenarbeit zwischen AAA und dem Auftraggeber. Vielmehr bleibt das vorgenannte Recht über die gesamte dauer der vertraglich vereinbarten Nutzung bestehen; zumindest aber bis zum Ende der Nutzung des Vertragsgegenstandes in jeder Position oder in Gänze.

6.8. Vorschläge des Auftraggebers, seiner Mitarbeiter oder von diesem Beauftragter haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung und begründen kein Miturheberrecht.

7. Vergütung und Zahlungsbedingungen

7.1 Die vom Kunden zu entrichtende Vergütung richtet sich nach den einzelvertraglich vereinbarten Preisen oder aus der Preisliste von AAA.

7.2 Die anfallende Vergütung ist zzgl. Der jeweils geltenden Mehrwertsteuer zahlbar.

7.3 Sofern einzelvertraglich keine andere Zahlungsfrist vereinbart oder in der Rechnung keine längere Frist genannt wird, sind Rechnungen von AAA innerhalb von 10 Werktagen ohne Abzug fällig. Jedenfalls tritt die Fälligkeit der vereinbarten Vergütung 30 Tage nach Erbringung der Leistung durch AAA ein. Bei der Inanspruchnahme von Abonomentleistungen wird der monatlich zu entrichtende Betrag jeweils zum 01. des Folgemonats fällig.

7.4 Die Anfertigung von Konzepten und Entwürfen sowie sämtliche sonstige Tätigkeiten, die AAA für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

7.5 Während der Herstellungsphase ist AAA berechtigt, dem Kunden einzelne Bestandteile des Auftrags zur Teilabnahme bereitzustellen. Der Kunde ist zur Teilabnahme verpflichtet, sofern die betreffenden Bestandteile den vertraglichen Anforderungen entsprechen und berechtigte Interessen des Kunden dem nicht entgegenstehen. Abgenommene Bestandteile können durch AAA sofort in Rechnung gestellt werden.

7.6 AAA wird Werk- und Dienstverträge, die nach Aufwand abzurechnen sind, nur erfüllen, sofern vom Auftraggeber sämtliche offenen Rechnungen zur Fälligkeit beglichen sind.

7.7 Verzug tritt bei Mahnung nach Fälligkeit ein, jedenfalls aber 30 Tage nach Fälligkeit einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsauffoderung. Bei kalendermäßig bestimmter Fälligkeit tritt Verzug bereits mit Verstreichen des Fälligkeitstermin ein. Sofern nicht ein höherer Verzugsschaden von AAA nachgewiesen wird, sind Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. § 1 Diskontsatz-Überleitungs-gesetz (DÜG) zu entrichten. Ein Verzugsschaden bleibt davon unberührt.

7.8 Sonderleistungen und Zusatzleistungen, die über den vertraglich vereinbarten Rahmen hinausgehen, werden nach Zeitaufwand entsprechend mit 129,00 Euro je Stunde abgerechnet. Maßgeblich für die monatliche Abrechnung ist der tatsächliche Aufwand, der durch AAA protokolliert wird. Hierbei wird je angefangene 15 Minuten abgerechnet.

7.9 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

7.10 Sämtliche notwendige Auslagen, insbesondere für Marketingmaßnahmen (z. B. Google-Ads, Facebook Ads), technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Softwareerweiterungen, den Einkauf von Templates oder Plugins, die Beauftragung von externen Spezialisten, Materialien, für die Anfertigung von Fotos, der Lizenzerwerb von Fotos oder Grafiken, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.

7.11 Laufende Kosten, wie etwa für das Hosting einer Website, die Bereitsstellung der Domain oder eines SSL-Zertifikats oder auch die Verwaltung z. B. eines Google-Ads-Accounts sind monatlich gemäß der Vereinbarung zu entrichten.

8. Haftung

8.1 AAA haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch seiner Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei leichter Fahrlässigkeit, auch der Erfüllungsgehilfen, haftet AAA jedoch nur, soweit der Schaden auf einer Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beruht. Vertragswesentlich sind die Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags prägen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Der Höhe nach ist die Haftung auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schäden beschränkt.

Die vorstehenden Haftungseinschränkungen gelten nicht für eine etwaige Haftung von AAA wegen Personenschäden, zwingenden gesetzlichen Haftungstatbeständen, wie insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz und soweit eine Garantie übernommen wurde.

Soweit die Haftung für AAA ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für Haftung der Organe, gesetzliche Vertreter, Angestellte oder sonstige Erfüllungsgehilfen.

8.2 Der Kunde stellt AAA von jeglichen Ansprüchen frei, die Dritte gegen AAA wegen der Verletzung ihrer Rechte oder wegen Rechtsverstößen auf Grund der vom Kunden zur Verfügung gestellten Angebote bzw. Inhalte geltend machen. Der Kunde übernimmt diesbzeüglich auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung von AAA einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten.

9. Vertragsdauer und Kündigung

9.1 Es gelten die einzelvertraglich vereinbarten Vertragslaufzeiten. Eine ordentliche Kündigung ist während dieser Zeit ausgeschlossen. Von diesem Ausschluss wird eine freie Kündigung gem. § 649 BGB nicht erfasst.

9.2 Sofern eine Vertragsdauer nicht bestimmt ist und ein Dauerschuldverhältnis vorliegt (z. B. unbefristete SEA-Kampagne) kann der Vertrag beiderseits mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.

9.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn ...

  • … eine Partei schuldhaft gegen die ihr nach diesem Vertrag obliegenden Verpflichtungen verstößt und den Verstoß trotz Abmahnung mit angemessener Fristsetzung nicht innerhalb der gesetzten Frist beseitigt.
  • … das Insolvenzverfahren über das Vermögen einer Partei eröffnet wird oder ein Insolvenzverfahren mangels Masse eingestellt wird.

9.4 Die Kündigung bedarf der Schriftform. Eingescannte Dokumente, welche eine Unterschrift enthalten und per E-Mail übermittelt werden, wahren die Schriftform.

10. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen beim Webdesign

10.1 Im Rahmen eines Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen, soweit vertragliche Vorgaben eingehalten sind und dadurch der Kunde nicht unangemessen benachteiligt wird. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. AAA behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

10.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann AAA eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann AAA auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

10.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller AAA übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber AAA von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

11. Datenschutz

Soweit die Vertragsparteien bei der Durchführung des Auftrags mit personenbezogenen Daten in Berührung kommen, sind die einschlägigen Vorschriften zum Datenschutz zu beachten. Der Kunde wird ausdrücklich auf die Bestimmungen des § 62 BDSG sowie die DSGVO hingewiesen. Die Vertragsparteien verarbeiten oder nutzen die personenbezogenen Daten ausschließlich im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen und sind insbesondere nicht berechtigt, personenbezogene Daten darüber hinaus zu nutzen oder an Dritte weiterzugeben.

12. Abtretung und Aufrechnung

12.1 Eine teilweise oder vollständige Übertragung der Rechte des Kunden aus dem Vertrag mit AAA auf Dritte ist ausgeschlossen, soweit nicht aufgrund berechtigter Interessen des Kunden AAA schriftlich zustimmt.

12.2 Zur Aufrechnung gegenüber AAA ist der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Gegenforderungen berechtigt. Möglich ist die Aufrechnung mit Gegenforderungen aus dem gegenständlichen Vertrag und Rückwicklungsansprüche aus dem Widerruf des gegenständlichen Vertragsverhältnisses.

13. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

AAA behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern, soweit dies aus triftigen Gründen, insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage oder höchstrichterlichen Rechtsprechung, technischer Änderungen oder Weiterentwicklungen, neuer organisatorischer Anforderungen des Massenverkehrs, Regelungslücken in den AGB, Veränderung der Marktgegebenheiten oder anderen gleichwertigen Gründen erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird AAA dem Kunden mit einer Frist von vier Wochen vor der Änderung schriftlich oder per E-Mail mitteilen. Widerspricht der Kunde solchen Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung schriftlich oder in Textform, gelten die Änderungen als vereinbart. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Kunde gesondert ausdrücklich hingewiesen.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

14.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Anbieter ist der Gechäftssitz von AAA, sofern der Kunde ein Kaufmann oder diesen Gleichgestellt, eine juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen Allgemeinen Gerichtsstand innerhalb der Bundesrepublik Deutschland hat.

14.3 Sollten einzelne dieser Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.


Bad Kötzting, den 24.04.2023
Raphael Schäfer